Teilnahmebedingungen 2018

Teilnahmebedingungen des Innovationswettbewerbs 2018/ 2019 (2. Förderrunde)

 

  1. Wer veranstaltet den Innovationswettbewerb?

Die gut.org gemeinnützige AG (nachfolgend: „Veranstalterin“), Betreiberin der der Webseite www.demokratie.io mit Sitz in der Schlesischen Straße 26 in 10997 Berlin, veranstaltet den Innovationswettbewerb.

  1. Worum geht es beim Innovationswettbewerb?

Der Wettbewerb richtet sich an Organisationen, die sich mit einem gemeinnützigen Projekt um eine Förderung bewerben können, mit dem sie eine innovative digitale Idee für die Stärkung unserer Demokratie umsetzen.

 

  1. Wann findet der Innovationswettbewerb statt?

Der Wettbewerb findet vom 03.09.2018 bis zum 10.10.2018 statt.

 

  1. Kostet die Teilnahme am Innovationswettbewerb etwas?

Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verbundene Aufwendungen werden, mit Ausnahme der in Ziffer 9 genannten Reisekosten, nicht erstattet.

 

  1. Wie und bis wann kann man sich für die Teilnahme am Innovationswettbewerb bewerben?

Der Bewerbungsprozess ist zweistufig:

Die Bewerbung erfolgt über zwei Bewerbungsformulare, siehe unten Ziffer 6 und 7.

In der 1. Bewerbungsstufe fragen wir Dich zu allgemeinen Informationen zu Deiner Organisation und Deinem Projekt. Du willst direkt loslegen? Dann geht es hier zum Bewerbungsformular Nr. 1. Beachte hierbei die nachfolgende Ziffer 6. Eine Bewerbung für den Wettbewerb mit dem Bewerbungsformular Nr. 1 ist bis zum 10. Oktober 2018 um 12.00 Uhr möglich.

Sind die Voraussetzungen nach Ziffer 6 erfüllt, lädt Dich die Veranstalterin ein, in einem zweiten Bewerbungsschritt noch etwas mehr über das Projekt zu erzählen (siehe unten Ziffer 7).

Bitte beachte: Je später Du das Bewerbungsformular Nr. 1 abschickst, desto weniger Zeit hast Du für die 2. Bewerbungsstufe, in der die Bewerbungsfrist am  10. Oktober 2018 um 12:00 Uhr abläuft.

 

  1. Wer kann am Innovationswettbewerb teilnehmen (1. Bewerbungsstufe) ?

Es können sich nur Organisationen (keine Privatpersonen) für den Wettbewerb bewerben. Um von der Veranstalterin für die Stufe 2 des Bewerbungsprozesses (siehe dazu Ziffer 7) eingeladen zu werden, muss Deine Organisation im Rahmen der 1. Stufe des Bewerbungsprozesses folgende Voraussetzungen erfüllen.

  • Das Bewerbungsformular Nr. 1 wurde vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und
  • Deine Organisation verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. der Abgabenordnung), ist daher steuerbegünstigt und kann dies der Veranstalterin jederzeit durch Vorlage eines aktuellen finanzamtlichen Freistellungsbescheids nachweisen und
  • Es dürfen nur Projekte eingereicht werden, die den satzungsgemäßen Zwecken Deiner Organisation dienen sowie unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der deutschen Abgabenordnung (AO) in ihrer jeweils gültigen Fassung dienen. Ausgeschlossen sind unmittelbar oder mittelbar der Gewinnerzielung dienende oder sonstige gewerbliche Projekte. Unzulässig sind ebenfalls Projekte, die unmittelbar oder mittelbar der Unterstützung oder der Förderung politischer Parteien dienen. Zudem dürfen sich die Projekte nicht gegen eine oder mehrere politische Parteien richten und
  • Jede Organisation kann nur mit einem Projekt teilnehmen.
  • Das Projekt muss bis spätestens August 2019 umgesetzt sein.
  • Das eingereichte Projekt Deiner Organisation muss darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:
  • Ausgeprägte digitale Komponente: das Projekt beinhaltet die Entwicklung einer digitalen Lösung zur Demokratieförderung. Es kann es sich auch um bereits bestehendes Projekt handeln, das eine neue digitale Komponente erhält.
  • Innovativ: der Ansatz ist neu. Hierbei kann es sich um ein komplett neues Tool handeln, oder den innovativen Einsatz einer digitale Lösung im Kontext der Demokratieförderung.
  • Stadium der Projektentwicklung: es handelt sich um mehr als eine bloße Idee, eine Projektskizze sollte es schon sein, die Du in ein Projektkonzept gießen kannst. Ziele und das grobe Vorhaben sind Dir bewusst, sodass Du praktisch im Januar 2019 loslegen kannst.
  • Thematischer Themenbezug vorhanden: der Bezug zur digitalen Demokratieförderung ist vorhanden. Eine Einordnung in eine der vorformulierten Kategorien (Transparenz durch digitale Tools, Meinungsaggregation durch digitale Tools, Diskurs durch digitale Tools, Crowdsourcing von Inhalten durch digitale Tools ) ist möglich, bzw. kann eine plausible neue Kategorie formuliert werden.
  • Fördersumme realistisch: Das Projekt kann realistisch mit der Fördersumme umgesetzt werden.

 

Ob das Projekt diese Kriterien erfüllt, entscheidet die Veranstalterin anhand des von Dir eingereichten Beitrags nach eigenem Ermessen nach einem Plausibilitätscheck.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb.

 

  1. Wer kann am Innovationswettbewerb teilnehmen (2. Bewerbungsstufe)?

Die Veranstalterin lädt Deine Organisation ein, in einer zweiten Bewerbungsstufe noch etwas mehr über das Projekt zu erzählen, wenn Deine Organisation und Dein Projekt die o.g. Voraussetzungen nach Ziffer 6 erfüllen. Dazu lässt die Veranstalterin Dir das Bewerbungsformular Nr. 2 zukommen. Dieses Bewerbungsformular Nr. 2 muss ausgefüllt bis spätestens 10.10.2018 um 12:00 Uhr bei der Veranstalterin eingegangen sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb.

 

  1.  Wie werden die Gewinner ausgewählt? – Wettbewerbskriterien, Ablauf und Bekanntgabe der Gewinner

Jedes Jury-Mitglied (die Veranstalterin ist Mitglied der Jury, die anderen Jurymitglieder für den diesjährigen Wettbewerb werden unter demokratie.io/jury bekanntgegeben) bewertet einen Anzahl von Projektbewerbungen (Angaben Bewerbungsformular Nr. 2) anhand der unten stehenden Wettbewerbskriterien. Die Zuordnung der jeweiligen Projekteinreichung zum jeweiligen Jurymitglied erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Auf einer digitalen Jurysitzung werden die 5 Gewinnerprojekte von der gesamten Jury final ermittelt. Die Veranstalterin informiert sodann die Gewinner.

Danach werden die Gewinner auf dem Event am 15. November in Berlin der Öffentlichkeit bekanntgegeben sowie im Anschluss auf unserer Webseite www.demokratie.io veröffentlicht.

Sollten sich mehr als 60 Organisationen bewerben, behält sich die Veranstalterin vor, eine Vorauswahl anhand der u.g. Wettbewerbskriterien zu treffen und eine Shortlist mit 60 Organisationen und ihren Projekten zur weiteren oben beschriebenen Bewertung zusammen mit der Jury zu erstellen. Der Jury bleibt es vorbehalten, davon abweichend ebenfalls alle Projekteinreichungen zu sichten und weitere Projekteinreichungen in die Shortlist mit aufzunehmen.

Jury:

Die Jury setzt sich aus folgenden Expertisefeldern zusammen:

  • aus dem politischen Bereich/der Verwaltung
  • aus dem wissenschaftlichen Bereich der digitalen Demokratieförderung
  • aus der Praxis der (klassischen) Demokratieförderung/Beteiligungsformate

Die Veranstalterin ist Teil der Jury und ergänzt diese Expertise um eine fundierte digital-soziale Komponente. Auf einer digitalen Jurysitzung im November werden die Projektskizzen diskutiert und die 5 Gewinner final ermittelt.

Wettbewerbskriterien:

  • Wirkungspotential
  • Wirtschaftlichkeit
  • Realisierbarkeit
  • Innovation
  • Übertragbarkeit/Nachhaltigkeit

 

  1. Fördermittel/ Abschluss eines gesonderten Weiterleitungsvertrags

Die von den Förderern der Veranstalterin voraussichtlich bereitgestellte Gesamtfördersumme des Wettbewerbs 2018/ 2019 (2. Förderrunde) beträgt EUR 100.000,00. Die Gewinner können davon – unter dem Vorbehalt, dass der Veranstalterin für das Förderjahr 2019 von ihren Förderern die Fördermittel bewilligt werden – für ihre jeweiligen Projekte jeweils mit einem Förderbetrag bis zu maximal EUR 20.000,00 durch die Veranstalterin gefördert werden. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie hoch der vom Gewinner schlüssig dargelegte finanzielle Bedarf seines Projekts ist.

Die Bewilligung dieser Förderbeträge richtet sich nach den zwischen der Veranstalterin und den Gewinnern jeweils gesondert abzuschließenden Weiterleitungsverträgen. Diese Weiterleitungsverträge wird die Veranstalterin mit den Gewinnern nach deren Bekanntgabe vereinbaren. Diese Weiterleitungsverträge richten sich nach den Bewilligungsbedingungen, die zwischen der Veranstalterin und ihren Förderern gelten, da es sich bei den Fördermitteln, die die Gewinner erhalten, um Fördermittel handelt, die die Förderer der Veranstalterin zur Weiterleitung an die Gewinner zur Verfügung stellt.

Die Weiterleitungsverträge enthalten u.a. Regelungen zur Mittelanforderung und Mittelverwendung sowie Regelungen zum Verwendungsnachweis (inhaltlicher und finanzieller Nachweis) und zur Einräumung von einfachen Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen an die Förderer der Veranstalterin.

 

  1. Reisekosten

    Ob Reisekosten der Gewinner zum Teil oder vollständig  für das Auftaktevent Mitte November für eine Person pro Organisation erstattet werden, ist vorab mit der Veranstalterin abzustimmen.
  2. Nutzungsrechte/ Haftungsfreistellung

(1) Die Gewinner sind damit einverstanden, dass ihre eingereichten Beiträge (Angaben in den  Bewerbungsformularen, Materialien zur Vorstellung des Projekts auf dem Auftaktevent und alle Blogeinträge) sowie die mit den bewilligten Fördermitteln umgesetzten Arbeitsergebnisse auf den Webseiten, in Printmedien und Film- und Tonaufzeichnungen der Förderer der Veranstalterin zu Werbe-, Promotion- und Marketingzwecken und zu wissenschaftlichen und Zwecken unentgeltlich, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt genutzt werden können. Die Förderer dürfe Änderungen an den Beiträgen und Arbeitsergebnissen vornehmen. Wesentliche Änderungen sind vorher abzustimmen.

(2) Der Bewerber bestätigt und gewährleistet, dass er über sämtliche der in dieser Ziffer 11 genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Beiträge und Arbeitsergebnisse  verfügt und diese den Förderern derVeranstalterin ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen) einräumen darf.

(3) Falls der Bewerber selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingereichten Beiträge und Arbeitsergebnisse ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten wirksam eingeholt zu haben und der Veranstalterin auf Verlangen jederzeit nachweisen zu können.

(4) Für den Fall, dass ein Beitrag und/ oder die Arbeitsergebnisse  gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der jeweilige Bewerber die Förderer der Veranstalterin von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, den Förderern derVeranstalterin alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

(5) Die Veranstalterin kann von den Gewinnern verlangen, die von ihnen mit den bewilligten Fördermitteln für ihr jeweiliges Projekt hergestellte Software  als sog. Open-Source-Software (OSS) zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Zweckmäßigkeit der Verwendung der Fördermittel und Nachweise der Verwendung der Fördermittel

(1) Die Gewinner dürfen die bewilligten Fördermittel nur zum Zweck der Durchführung ihrer im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten gemeinnützigen Projekte verwenden (Zweckmäßigkeit der Verwendung).

(2) Die Gewinner sind verpflichtet, der Veranstalterin auf deren Anforderung geeignete Verwendungsnachweise  vorzulegen.

 

  1. Teilnahme der Gewinner an Qualifizierungsmaßnahmen

(1) Die Gewinner sind verpflichtet, an den Qualifizierungsmaßnahmen der Veranstalterin teilzunehmen (z.B. Status Calls, Workshops, Veranstaltungen), die diese im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zum Zweck der Unterstützung der Gewinner bei der Projektumsetzung durchführt.

(2) Die Gewinner sind verpflichtet, Blogbeiträge auf der Webseite www.demokratie.io zu verfassen, um die Öffentlichkeit über den Projektstatus zu informieren.

(3) Die Veranstalterin lädt die Gewinner zu diesen Qualifizierungsmaßnahmen gesondert ein.

 

  1. Haftung

(1) Die Haftung der Veranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten im Sinne des Absatz 2, ist der Umfang auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Veranstalterin zwingend haftet, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

  1. Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb

Die Veranstalterin behält sich vor, eine Organisation bis zur Bekanntgabe der Gewinner oder nachträglich aus wichtigen Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies kann gegebenenfalls die Pflicht zur Rückzahlung der Fördermittel  zur Folge haben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstalterin Kenntnis darüber erlangt oder der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer

  • ohne Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb teilnimmt oder seine Teilnahmeberechtigung vor Verwendung der bewilligten Fördermittel für das Projekt  entfallen ist oder
  • gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder
  • gegen die Bewilligungsbedingungen nach Ziffer 9 verstößt oder
  • nicht an den Qualifizierungsmaßnahmen nach Ziffer 13 dieser Teilnahmebedingungen teilnimmt oder
  • gegen die Grundsätze des Wettbewerbs verstößt, die auf Chancengleichheit, Fairplay und Demokratieförderung beruhen oder
  • den Wettbewerbsverlauf stört oder zu stören versucht oder manipuliert oder zu manipulieren versucht.

Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht vor, Teilnehmer auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese bzw. deren Beiträge und/ oder deren mit den Fördermitteln umgesetzten Arbeitsergebnisse gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder gegen geltendes Recht oder die Grundsätze der Veranstalterin verstoßen.

 

  1. Verschiebung und Aussetzung des Wettbewerbs

Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

 

  1. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzinformationen der Veranstalterin.

  1. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der gut.org gAG vereinbart.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.